Grundsätze für die Jugendförderung des Radsportbezirkes Weser-Ems

 

für Sportler/innen

 

  • Nur für lizenzierte Sportler/innen einschließlich U19.

  • Förderung bei Vereinstrainingsmaßnahmen nur wenn Sie „offen“ sind und auch Teilnehmer aus mehreren Vereinen des Bezirkes teilnehmen können.

  • Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine im Bezirk Weser-Ems.

 

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für Maßnahmen um Kinder/Jugendliche an den Radsport heranzuführen:

 

  • Abnahme des Deutschen Radsportabzeichen oder andere Fahrradaktionen an Schulen, als Ferienaktion oder vergleichbares.

  • „Werbeaktionen“ (Fahrradparcour, o.ä.) bei Schulfesten, Gemeindefesten,
    o. ä.Veranstaltungen

  • Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine im Bezirk Weser-Ems

 

 

 

Allgemein:

 

  • Antragsfrist bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres. Später eingehende Anträge werden für das laufende Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt. (Ggf. im nächsten Kalenderjahr)

  • Der Antrag ist formgerecht einzureichen. Eine Beschreibung der Maßnahme ist beizufügen.

  • Die Maßnahme bzw. die Teilnahme an einer Maßnahme ist zu dokumentieren.

  • Über die Höhe der einzelnen Förderungen wird zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entschieden. Sie richtet sich u. a. nach:

    • der Anzahl der eingehenden Anträge.

    • der Größe des Fördertopfes.

    • Umfang der beantragten Maßnahme.

 

 

 

Bei Fragen wendet euch bitte an den Jugendwart des Bezirkes Weser-Ems.