Grundsätze für die Jugendförderung des Radsportbezirkes Weser-Ems
für Sportler/innen
Nur für lizenzierte Sportler/innen einschließlich U19.
Förderung bei Vereinstrainingsmaßnahmen nur wenn Sie „offen“ sind und auch Teilnehmer aus mehreren Vereinen des Bezirkes teilnehmen können.
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine im Bezirk Weser-Ems.
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für Maßnahmen um Kinder/Jugendliche an den Radsport heranzuführen:
Abnahme des Deutschen Radsportabzeichen oder andere Fahrradaktionen an Schulen, als Ferienaktion oder vergleichbares.
„Werbeaktionen“ (Fahrradparcour, o.ä.) bei Schulfesten, Gemeindefesten,
o. ä.Veranstaltungen
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine im Bezirk Weser-Ems
Allgemein:
Antragsfrist bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres. Später eingehende Anträge werden für das laufende Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt. (Ggf. im nächsten Kalenderjahr)
Der Antrag ist formgerecht einzureichen. Eine Beschreibung der Maßnahme ist beizufügen.
Die Maßnahme bzw. die Teilnahme an einer Maßnahme ist zu dokumentieren.
Über die Höhe der einzelnen Förderungen wird zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entschieden. Sie richtet sich u. a. nach:
der Anzahl der eingehenden Anträge.
der Größe des Fördertopfes.
Umfang der beantragten Maßnahme.
Bei Fragen wendet euch bitte an den Jugendwart des Bezirkes Weser-Ems.